Historie des CB-Funks in Deutschland:

 

Erstmals wurden in den sechziger Jahren 23 Kanäle im 11m Band für Funkverkehr freigegeben. Dabei handelte es sich um eine Art Betriebsfunk. Die 23 Kanäle wurden dabei in 5 Gruppen für Bedarfsträger (hauptsächlich Autohilfsvereine) verteilt. Die Geräte waren anmelde und gebührenpflichtig und hatten eine K-Genehmigungsnummer. (K-Geräte)

1974 verabschiedete die CEPT in Lissabon eine Empfehlung für einen Hobbyfunk im 27-MHz Bereich. Auf starken Druck vieler Leute die ehemals den Bedarfsträgern angehörten und der Freigabe von 23 Kanälen in den USA, wurde erstmals im Mai 1975 die neuen Bestimmungen über den Jedermannsfunk bekannt gegeben. In Deutschland wurde die CEPT-Empfehlung zum 01. Juli 1975 durch die Amtsblattverfügung 393/1975 von der Deutschen Bundespost (DBP) umgesetzt und damit CB-Funk eingeführt. Erlaubt war der Betrieb auf 12 Frequenzen (Kanal 4 – 15 der ehemaligen 23 Kanälen) mit einer maximalen Sendeleistung von 0,5 Watt. Sogenannte bewegliche Sprechfunkanlagen (Mobil- und Handfunkgeräte) waren durch eine Allgemeingenehmigung anmelde- und gebührenfrei. Ortsfeste Sprechfunkanlagen (Feststationen) hingegen mussten jedoch  bei der DBP angemeldet werden, die monatliche Genehmigungsgebühr betrug DM 15.- . Feststationen wurde ein Rufname zugeteilt, welcher aber meist frei gewählt werden durfte. Der Funkverkehr zwischen Feststationen untereinander war untersagt. Als Modulationsart kam Anfangs ausschließlich Amplituden-Modulation (AM), ab 1978 auch Frequenz-Modulation (FM) zum Einsatz.

1981 wurde noch Kanal 1 – Kanal 22 in FM mit 0,5 Watt freigegeben.

 

Genau aus dieser Zeit stammt meine Sammlung der Handfunkgeräte (Handgurken).

Sie besteht aus K-Geräten der 60er und 70er Jahre über PR27 Geräte ab 1975, sowie aus einigen, aus USA illegal eingeführten 23, 40 und 80 Kanal-Geräten. Einige 22 Kanal FM Geräte gehören auch noch dazu. Geräte nach 1981 gehören nicht mehr zu meiner Sammlung.

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